Die Denker & Wulf AG informiert über die geplante Windpark-Erweiterung
Beim Klimaschutz klaffen Anspruch und Wirklichkeit immer weiter auseinander. Es mangelt nicht an ehrgeizigen Zielen, sondern am zügigen und konsequenten Ausbau der Erneuerbaren Energien. Gleiches gilt für Deutschlands Versorgungssouveränität, denn die Abhängigkeit von Energieimporten aus teils autoritär regierten Drittstaaten lässt sich am effektivsten durch die heimische Erzeugung von Ökostrom und grünem Wasserstoff überwinden. Auch das Kostenargument spricht klar für eine rasche Vollversorgung auf Basis von Wind- und Solaranergie, denn die Preise für Kohle, Öl und Gas werden stetig weiter steigen.
Mit der Windpark-Erweiterung leistet Quarnbek einen wichtigen Beitrag
Als Vorhabenträgerin plant die Denker & Wulf AG auf dieser Teilfläche drei weitere Windenergie-anlagen vom Typ Nordex N-149-5.X mit einer Gesamthöhe von 200 Metern und einer Nenneistung von jeweils 5,7 MW zu errichten. Aufgrund der höheren Leistung, der größeren Gesamthöhe und längerer Rotorblätter produziert die Nordex N-149-5.X deutlich mehr Strom, als die Siemens SWT-3.2-113.
Als Vorhabenträgerin plant die Denker & Wulf AG auf dieser Teilfläche drei weitere Windenergieanlagen vom Typ Nordex N-149-5.X mit einer Gesamthöhe von 200 Metern und einer Nennleistung von jeweils 5,7 MW zu errichten. Aufgrund der höheren Leistung, der größeren Gesamthöhe und längerer Rotorblätter produziert die Nordex N-149-5.X deutlich mehr Strom, als die Bestandsanlagen vom Typ Siemens SWT-3.2-113.
Vor dem Hintergrund der notwendigen Beschleunigung des bundesweiten Windenergieausbaus bei gleichzeitiger Knappheit verfügbarer Flächen plant der Vorhabenträger den Windpark Quarnbek um drei weitere Anlagen modernster Bauart zu erweitern. Dabei handelt es sich um Windenergieanlagen vom Typ Nordex N-149-5.X mit einer Nennleistung von je 5,7 MW und einer Gesamthöhe von 200 Metern. Diese Windpark-Konfiguration sichert neben einer hervorragenden Flächeneffizienz zugleich die Wettbewerbsfähigkeit im Ausschreibungsverfahren nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021), nach welchem nur die kosteneffizientesten Vorhaben förderfähig sind.
Anlagen mit geringerer Höhe (z.B. 150 m) hätten hier aufgrund deutlich höherer Produktionskosten pro Kilowattstunde (kWh) einen erheblichen Nachteil. Die nachfolgenden Antworten beziehen sich daher auf die vorgestellte Windpark-Planung und stehen unter dem Vorbehalt, dass diese Konfiguration tatsächlich realisiert wird.
Die drei Windenergieanlagen vom Typ Nordex N-149-5.X zählen zur modernsten und effizientesten Anlagentechnologie, die derzeit verfügbar ist. Gemeinsam werden sie jährlich etwa 40 Millionen Kilowattstunden (kWh) in das Stromnetz einspeisen. Damit decken sie den Stromverbrauch von 10.000 Familien und vermeiden den Ausstoß von 30.000 Tonnen Kohlendioxid (CO2). Dies entspricht dem gesamten CO2-Ausstoß von 3.000 Bundesbürgern oder der Klimawirkung von 16.000 PKW der Mittelklasse (bei 15.000 km Laufleistung).
Ja, denn weite Teile des Energieeinsatzes in der Industrie, im Verkehr und im Gebäudesektor lassen sich problemlos elektrifizieren. So können immer größere Bedarfe unmittelbar mit Strom aus Wind- und Solarenergie gedeckt werden. Wo eine direkte Elektrifizierung nicht möglich ist, kommen grüne Gase (z.B. Wasserstoff) oder flüssige Kraftstoffe („E-Fuels“) zum Einsatz, die über eine Elektrolyse oder andere Verfahren aus erneuerbarem Strom gewonnen werden. Je zügiger diese Form der Energieerzeugung in Deutschland wächst, umso schneller kann die Abhängigkeit von Energieimporten aus teils autoritär regierten Drittstaaten reduziert werden.
Nach einem 5-jährigen Planungsverfahren mit mehrfacher Öffentlichkeitsbeteiligung hat die Landesregierung in Schleswig-Holstein am 31.12.2020 neue Regionalpläne mit Vorranggebieten für die Nutzung der Windenergie in Kraft gesetzt – darunter auch die Fläche „PR2_RDE_056“ in Quarnbek.
Im vorausgegangenen Planungsprozess wurden sämtliche Belange des Natur- und Denkmalschutzes sowie der Bundeswehr anhand eines umfangreichen Kriterienkatalogs gewissenhaft überprüft. Im Ergebnis wurde die Eignung des Gebiets zur Nutzung der Windenergie festgestellt. Andere Belange wurden von der Landesplanung zur angemessenen Berücksichtigung auf das Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz („BImSchG“) verwiesen.
Im Zuge dieses Verfahrens wird die Vereinbarkeit der konkreten Windpark-Planung mit dem Natur- und Denkmalschutz sowie den Belangen der Bundeswehr durch Beteiligung von Fachbehörden die Einbringung von Gutachten noch einmal bis ins Detail überprüft und ggf. in Form von Auflagen für den Windparkbetreiber sichergestellt.
In einem Städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Quarnbek und dem Vorhabenträger wurde eine freiwillige Beschränkung der Anlagenhöhe auf maximal 200 Meter vereinbart – sofern die Genehmigungsbehörde keine geringere Anlagenhöhe zur Auflage macht. Hierbei handelt es sich bereits um einen Kompromiss, da in Quarnbek auch wirtschaftlich lukrativere Anlagen mit 220 Metern Gesamthöhe darstellbar wären. Im Vertrag sind ferner die bereitzustellenden Ausgleichsflächen festgelegt.
Erstmals wurde das Vorhaben vom Projektleiter der Denker & Wulf AG am 17.03.2021 im Rahmen einer öffentlichen Bauausschusssitzung vorgestellt, am 25.03.2021 in der ebenfalls öffentlichen Versammlung der Gemeindevertreter. Die Präsentation dieser Sitzung ist auf YouTube abrufbar.
Bis Ende des Jahres folgten acht weitere Termine, an denen die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde sich über die Planung informieren und ihre Fragen einbringen konnten – zuletzt in der Versammlung der Gemeindevertreter am 03.11.2021.
Vorgesehen sind drei Windenergieanlagen vom Typ Nordex N-149-5.X mit einer Gesamthöhe von 200 Metern und einer Nennleistung von jeweils 5,7 MW. Aufgrund der höheren Leistung, der größeren Gesamthöhe und längerer Rotorblätter produziert die Nordex N-149-5.X etwa 80 Prozent (!) mehr Strom, als die Bestandsanlage vom Typ Siemens SWT-3.2-113. Entsprechend fällt auch mehr Gewerbesteuer für Quarnbek ab – voraussichtlich in einer Größenordnung von 60.000 – 70.000 Euro pro Jahr.
Weitere Zuflüsse ermöglicht der neue § 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2021), nach dem der Betreiber angrenzende Kommunen im Umkreis von 2,5 Kilometern um die Anlage mit einer Zahlung von 0,2 Cent/kWh freiwillig an den Einnahmen aus dem Stromverkauf beteiligen darf.
Ein Angebot gemäß § 6 EEG 2021 hat der Vorhabenträger der Gemeinde bereits unterbreitet. Die sich daraus ergebenden Einnahmen belaufen sich auf voraussichtlich ca. 50.000 € jährlich, welche in dem Quarnbeker Gemeindehaushalt fließen und nicht für den kommunalen Haushaltsausgleich heranzuziehen sind.
Die Quarnbeker Bürgerinnen und Bürger können nicht nur indirekt vom Windpark profitieren. Wie schon bei der Errichtung der ersten drei Windenergieanlagen im Jahr 2016 soll den Bürgern die Möglichkeit gegeben werden, Anteile an der Betreibergesellschaft im Umfang von einer Windenergieanlage (bis zu 33,34 %) zu zeichnen.
In Zeiten dauerhaft niedriger Zinsen und steigender Inflation besteht damit die seltene Gelegenheit, sich für kleine oder große Beträge eine attraktive Rendite über 20 Jahre zu sichern.
Bürgerentscheid: Bauleitplanung abgelehnt
Nachtkennzeichnung nur noch im Bedarfsfall
Foto: Bernd Kupper
Unterzeichnung Städtebaulicher Vertrag
Foto: Tim Siegert
Erstmalige öffentliche Vorstellung des Vorhabens
Foto: Denker & Wulf AG
Der Klimawandel schläft nicht. Der Planet braucht Menschen, die sich der Verantwortung stellen, die einen wirklichen Impact erzielen will. Die mit einer neuen Infrastruktur und erneuerbaren Energien die Region vorantreiben will. Eine Gesellschaft, die investiert. Und dabei persönliche Werte mit finanziellen Werten vereint.
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Anlage
Ökostrom
CO2-Vermeidung p.a.
Rendite
Die Bürgerbeteiligung steht unter dem Vorbehalt der auf dieser Website vorgestellten Windpark-Konfiguration. Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.
… und stimmen Sie aktiv
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